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Hygiene und Infektionsprävention

Händehygiene, Schutzmaßnahmen, multiresistente Erreger und die gesetzlichen Grundlagen des Infektionsschutzes.

Fachlich geprüft und freigegeben · Stand: 27.10.2026

Warum Hygiene entscheidend ist

Krankenhauserworbene (nosokomiale) Infektionen gehören zu den häufigsten Komplikationen im Gesundheitswesen. Die wirksamste Einzelmaßnahme dagegen ist die Händehygiene. Hygiene ist keine Zusatzaufgabe, sondern Teil jeder Pflegehandlung.

Händehygiene

Die hygienische Händedesinfektion dauert in der Regel mindestens 30 Sekunden (Herstellerangabe beachten) und erfordert das vollständige Einreiben aller Handflächen bis zum Antrocknen. Bei sichtbarer Verschmutzung oder nach Kontakt mit sporenbildenden Erregern wird zusätzlich gewaschen.

Die 5 Momente der Händedesinfektion (WHO)

  • 1. Vor Patientenkontakt
  • 2. Vor aseptischen Tätigkeiten
  • 3. Nach Kontakt mit potenziell infektiösem Material
  • 4. Nach Patientenkontakt
  • 5. Nach Kontakt mit der unmittelbaren Patientenumgebung

Basis- und Isolierhygiene

  • Basishygiene gilt bei jedem Patienten: Händehygiene, Handschuhe bei Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Schutzkittel und Maske je nach Tätigkeit, sichere Entsorgung von Kanülen.
  • Kontaktisolierung (z. B. MRSA, MRGN): Einzelzimmer, Schutzkittel und Handschuhe im Zimmer, eigenes Material, Desinfektion der Umgebung.
  • Tröpfchenisolierung (z. B. Influenza): Mund-Nasen-Schutz bei Abstand unter etwa 1–2 m.
  • Aerosolisolierung (z. B. offene Tuberkulose, Masern): FFP2/FFP3-Maske, abgeschlossenes Zimmer.

Multiresistente Erreger

MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus) ist gegen viele Betalaktam-Antibiotika resistent. MRGN (multiresistente gramnegative Stäbchen) werden nach den resistenten Antibiotikaklassen eingeteilt (3MRGN, 4MRGN). Die Hygienemaßnahmen richten sich nach Erreger, Kolonisation oder Infektion und den KRINKO-Empfehlungen. Besiedelte Patienten sind nicht „ansteckend im sozialen Sinn“ – außerhalb der Pflege gelten normale Umgangsformen.

Gesetzliche Grundlagen

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG): Meldepflichten, Schutzmaßnahmen, Zuständigkeit der Gesundheitsämter.
  • KRINKO-Empfehlungen beim Robert Koch-Institut als fachlicher Maßstab.
  • Betriebsärztlicher Impfschutz und Nachsorge nach Stich- und Schnittverletzungen.

Nadelstichverletzung

Nach einer Stich- oder Schnittverletzung mit kontaminiertem Material: Wunde ausdrücken, unter Wasser spülen, desinfizieren, melden und zeitnah ärztlich vorstellen (Risikoabschätzung für HBV, HCV, HIV, ggf. Postexpositionsprophylaxe). Der Vorfall wird dokumentiert.

Zusammenfassung

Händehygiene in den 5 Momenten ist der Kern. Basishygiene immer, Isolierhygiene nach Übertragungsweg. Gesetzlicher Rahmen ist das IfSG, fachlicher Maßstab sind die KRINKO-Empfehlungen.

Quellen